Die Organisation kann den Zutritt zum Gebäude in den folgenden Fällen beschränken:
- Personen, die sich Zugang verschaffen wollen, wenn die maximal zulässige Kapazität bereits überschritten ist.
- Personen, die eine gewalttätige oder diskriminierende Haltung an den Tag legen, sich aggressiv verhalten oder Störungen außerhalb oder am Eingang des Gebäudes provozieren oder Gegenstände mit sich führen, die als Waffen verwendet werden können, oder Gegenstände oder Symbole, die zu Gewalt aufrufen.
- Personen, die Anzeichen von Trunkenheit oder Drogenkonsum aufweisen.
- Personen, die Kleidung, Gegenstände oder Symbole tragen, die zu Gewalt auffordern oder Aktivitäten befürworten, die gegen die Grundrechte verstoßen oder andere Personen nicht respektieren.
- Aus Sicherheitsgründen dürfen Besucher keine Kleider mit Schleppen tragen; Accessoires, die im Falle einer Evakuierung des Gebäudes ein Hindernis darstellen können, dürfen nicht mitgeführt werden.
Wenn sich eine Person bereits im Gebäude befindet und sich in einer der hier aufgeführten Situationen befindet, kann der Gebäudeeigentümer sie aus dem Gebäude verweisen.
- Alle Besucher müssen beim Betreten des Gebäudes ihre Eintrittskarte vorzeigen, sowie bei ermäßigtem oder freiem Eintritt die entsprechende Akkreditierung. Die Eintrittskarte muss bis zum Verlassen des Gebäudes aufbewahrt bleiben. Die Organisation übernimmt keine Garantie für die Echtheit der Eintrittskarten, wenn diese nicht über eine offizielle Stelle gekauft wurden. Sollten sie nicht echt sein, wird die Organisation keinen Einlass in das Gebäude gewähren.
- Kinder unter achtzehn (18) Jahren müssen während des gesamten Besuchs von einem Erwachsenen begleitet werden.
- Taschen und Rucksäcke oder ähnliches Zubehör werden bei der Einlasskontrolle aus Sicherheitsgründen kontrolliert. Der Zugang zum Gebäude mit gefährlichen Gegenständen (Messer, Rasierklingen usw.) ist nicht gestattet.
- Der Zugang zum Gebäude mit Haustieren (außer Blindenhunden) ist nicht gestattet.